Short Range Certificate
(Ausgestellt durch RYA = Royal Yachting Association)
Gültigkeit:
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international
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The holder of this certificate is hereby authorised
to operate
a VHF DSC and VHF-ONLY radio telephone
station
establised in a ship under a license
issued by the Secretary of State.
Die
Ausbildung umfaßt:
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Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache
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Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten,
die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen
zu können.
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Rechtliche Bestimmungen
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Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des Weltweiten Seenot- und
Sicherheitssystems GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige
Schiffe gelten.
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Suche und Rettung (SAR).
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Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS.
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Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr.
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Technische Kenntnisse
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Allgemeine Kenntnisse des UKW-Sprechfunkverkehrs im mobilen Seefunkdienst
Vorgesehene
Unterrichtszeit:
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8 Stunden praktische Übungen am Gerät
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6 Stunden Theorievortrag
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gesamt mindestens 14 Stunden (2 Tage bzw. 4 Abende)
Anwendung:
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Dieses Zeugnis reicht aus, um in Reichweite einer UKW-Küstenfunkstelle oder im Schiff-Schiff
Verkehr Funkbetrieb auf einem nichtausrüstungspflichtigen
Schiff betreiben zu können/dürfen.
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Damit sind sicherlich weite Teile der europäischen Küste bzw.
des Mittelmeeres abgedeckt.
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Der Betrieb von EPIRB`s oder NAVTEX-Geräten ist erlaubt
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Die automatische Vermittlung von Funktelefonaten mit Eingabe der gewünschten Tel. Nummer
am DSC-Controller ermöglicht telefonieren wie mit "Handy".
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Selektiver Ruf von Gruppen von Schiffen (Flottillien) oder eines einzelnen
Schiffes
Beurteilung:
Die abschließende Beurteilung erfolgt durch unsere RYA SRC Instructors:
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Dipl.- Ing. Thomas Gantioler oder
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Dipl.- Ing. Herbert Koblmiller
Kosten
der Ausbildung:
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Kurs: Euro 340,-
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Buch: Euro 20,-
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Prüfung + Ausstellung: Euro 80,-
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ohne Nächtigung, Verpflegung
Europäische Grundlage der gegenseitigen Anerkennung:
CEPT/ERC/REC 31-05 E: Harmonised examination procedures for Maritime Radio Operator's Certificates appropriate to vessels which use the frequencies and techniques of the GMDSS Global Maritime Distress and Safety System on a non-compulsory basis.
Anerkennung in Deutschland
Laut §13 Abs. (4a) Anlage 3 der deutschen Schiffssicherheitsverordnung vom 3. Mai 1971 (BGBI. I S. 641) sind Befähigungsnachweise der EU bzw. des EWR gleichgestellt. Für die Ausübung von Seefunkdienst auf Yachten bedarf es keiner weiteren Anerkennung.
Anerkennung in Österreich
Laut §2 Abs. (1) des österreichischen Funkerzeugnisgesetzes BGBl. 26/1999 werden Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
Anerkennung in der Schweiz
Artikel 4 der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen vom 9. Dezember 1997 besagt: Wer eine Funkanlage für das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS auf einem Wasserfahrzeug der Sportschifffahrt benützen will, muss einen nach dem Internationalen Radioreglement ausgestellten Fähigkeitsausweise besitzen.
GMDSS ist
die Zukunft des Seefunks!
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