Mitgliedschaft im MFCA

Dem Verein beitreten können:

1.) Alle lizensierten Amateurfunker, die bei der Seefahrt tätig sind oder waren.

2.) Personen mit Funklizenz, die im Bereich der Schiffahrt, wie: Hafenbehörden,  Binnenschiffahrt, Flusspioniere, Wetterdienste, Segelschiffahrt, Werften,  Sportschiffahrt, oder ähnlich. tätig sind oder waren.

3.) Ohne Funklizenz: als sogenannter SWL, KW-Hörer, (Short-wave-listener):
    Wenn das Vorgenannte im Punkt 1. oder 2. zutrifft: Ja.
    Schwerbehinderte, (Whitesticker): Ja.

4.) Amateurfunker die nicht die Punkte 1. oder 2. erfüllen:
Diese sollen ihre Verbundenheit zur Marine, oder Seefahrt nachweisen. Z.B.
In Form von bereits erarbeiteten Diplomen von Marinefunkvereinigungen, wie der MF Marine-Funk-Runde in DL, der RNARS Royal-Naval-Amateur-Radio-Society, der INORC Italian-Naval-Old-Rhytmers-Club oder andere.
Eine längerwährende Teilnahme an den verschiedenen Marinefunkrunden, oder als ,,Kuttergast" bei Veranstaltungen von Marinefunkvereinigungen. D.h. eine entsprechende SWL Tätigkeit oder andere Mitarbeit, die eine allgemeine Verbundenheit zur Seefahrt und Interesse für den Amateurfunk erkennen läßt.

5.) Fördernde Mitglieder: Sind physische oder Juristische Personen, die den Verein finanziell oder ideell unterstützen.

6.) Ehrenmitglieder: Können Personen werden die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben.